Wie lange dürfen Kinder und Jugendliche am Abend mit dem Orchester auftreten?
Wann braucht es eine Übertragung der Aufsichtspflicht?
Wie lange dürfen sie ehrenamtlich für den Verein tätig sein?
Diese und viele weitere Fragen werden in einer neuen Handreichung der Kommunale Jugendarbeit Amberg beantwortet
Dort gibt es detaillierte Informationen rund um die Aufsichtspflicht und Hilfestellungen für die verschiedenen Bereiche im Verein, bei denen Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit und auch abends noch im Einsatz sind.
Die Handreichung ist auf der Bläserjugend-Homepage verlinkt.
Hier gibt's den direkten Link https://www.blaeserjugend.de/service/index.php...
