Weitere Lockerungen: Kontaktdatenerfassung bei Konzerten (unter 1.000 Besucher) entfällt

Der Bayerische Ministerrat hat am 12. Oktober 2021 beschlossen, dass ab dem 15. Oktober bei kulturellen Veranstaltungen (z.B. Konzerten) und bei gastronomischen Angeboten ohne Tanzmusik mit weniger als 1.000 Gästen die Kontaktdatenerfassung nicht mehr notwendig ist.  

Ab dem 19. Oktober müssen in allen Bereichen von 3G / 3G plus / 2G künftig auch die Betreiber (=Veranstalter), Beschäftigten und Ehrenamtlichen mit Kundenkontakt die dort jeweils geltenden Impf-, Genesenen- oder Testvoraussetzungen erfüllen. Sie müssen einen entsprechenden Testnachweis jedoch lediglich an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche vorlegen. Das bedeutet für die Laienmusik, dass beispielsweise bei Konzerten eines Musikvereins, die mit der 2G-, 3G plus- bzw. 3G-Regel durchgeführt werden, diese Regel auch für die Musiker:innen und ehrenamtliche Helfer:innen gilt, wenn sie in Kontakt mit dem Publikum kommen (z.B. Einlasskontrolle, Getränkeausgabe aber auch „nur“ Gespräche vor bzw. nach dem Konzert).

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von: Geschäftsstelle