Handlungsempfehlung für Musikvereine bzgl. Corona-Virus (9) - UPDATE

Nachfolgend finden Sie eine aktualisierte Version der "Handlungsempfehlungen für Musikvereine bzgl. Corona-Virus (9)", basierend auf einer Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung vom 16.06.2020. Da sich die Regelungen und Bestimmungen aktuell schneller ändern als die Sechzehntel beim Hummelflug, haben wir darauf verzichtet, eine neue Version 10 zu erstellen. So sehen Sie auch direkt, was sich in den letzten beiden Tagen schon wieder geändert hat.

Nachfolgend haben wir die neuen Regelungen mit Stand 16.06.2020 für die Blasmusik zusammengestellt:

Vereinsversammlungen / Vorstandssitzungen / Generalversammlungen

 Vereinssitzungen sind lt. Mitteilung der Bayerischen Staatsregierung vom 16.06.2020 ab 22. Juni 2020 mit bis zu 50 Gästen innen und bis zu 100 Gästen im Freien möglich. Öffentliche Festivitäten oder einem größeren, allgemeinen Publikum zugängliche Feiern bleiben jedoch untersagt.

Proben- und Konzerte/Auftritte

Ab 22.06.2020 erhöht sich die Anzahl der zulässigen Besucher innerhalb geschlossener Räume auf 100 Personen, im Freien sind ab 22.06.2020 maximal 200 Besucher (jeweils ohne Musiker) erlaubt. Das bundesweite Verbot von Großveranstaltungen soll nach derzeitigem Stand über den August hinaus verlängert werden.

Chorgesang / Gesangseinlagen

Rein informativ weisen wir darauf hin, dass der Chorgesang im Bereich der Laienmusik ab 22. Juni 2020 wieder zugelassen ist. Voraussetzungen sind ein Mindestabstand der Beteiligten von 2 Metern, regelmäßige Lüftungsintervalle und eine Begrenzung der Probendauer.  

Probenbetrieb nur in Verbindung mit einem Konzert/Auftritt zulässig

In der aktuellen Ergänzungsverordnung zur BayIfSMV ist unter §20 folgendes geregelt: "Kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Konzerthäusern, auf sonstigen Bühnen und im Freien sowie die dafür notwendigen Proben und anderen Vorbereitungsarbeiten sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig...". Daraus ist abzuleiten, dass Proben nur dann zulässig sind, wenn konkret auf ein Konzert bzw. einen Auftritt hin geprobt wird. Eine zeitliche Frist zwischen Auftritt und Proben ist nicht vorgeschrieben. Die Verantwortlichen sollten sich vor der Aufnahme des Probebetriebs im Klaren darüber sein, dass bei entsprechender Nachfrage/Prüfung der Probenanlass zu benennen sein muss.

Fortschreibung Vorlage Schutz- und Hygienekonzept 

Unser angepasster Vorschlag für ein Schutz- und Hygienekonzept liegt ebenfalls vor. Wir wissen, dass dies nunmehr die dritte Anpassung innerhalb kurzer Zeit ist, jedoch müssen wir unsere Konzepte bzw. Vorschläge immer parallel zu den jeweiligen Öffnungen bzw. Lockerungen anpassen.

Dieses Konzept muss jeder Verein individuell auf seine Gegebenheiten vor Ort anpassen und auch innerhalb des Vereins veröffentlichen. Auf Verlangen ist dieses Konzept den Behörden vorzulegen. Ein Verweis auf unseren Vorschlag reicht nicht aus, weil wir keinesfalls alle Gegebenheiten vor Ort abdecken können (Laufwege, Toiletten, Reinigung usw.). Eine Aufnahme des Probenbetriebes / bzw. des Musikunterrichtes ohne ein auf den Verein abgestimmtes Schutz- und Hygienekonzept verstößt gegen die derzeit geltenden Vorschriften und sollte deshalb nicht leichtfertig ignoriert werden.  

Webinar-Reihe für Musikerinnen und Musiker: Lockdown - Restart

Damit sich unsere Musikerinnen und Musiker wieder auf den „Restart“ in der Kapelle bzw. im Orchester vorbereiten können, bietet der NBMB eine neue Webinar-Reihe „Lockdown - Restart“ an. Hier geben Dozenten und Dozentinnen den Musizierenden Tipps und Übungen an die Hand, wie sie sich zielgerichtet aufwärmen und vorbereiten können, um wieder richtig durchstarten zu können. Für alle Blasinstrumente gibt es eigene Termine mit qualifizierten Dozenten. In den Online-Seminaren (Webinaren) werden verschiedene Übungen besprochen, vom Dozenten vorgespielt und von den Teilnehmern nachgespielt. Selbstverständlich können auch Fragen an die Dozenten gestellt werden. Zudem bekommt jeder Teilnehmer das entsprechende Notenmaterial, um auch nach dem Webinar am Ball zu bleiben und die spielerischen Fähigkeiten weiter auszubauen. 

Instrument

 

Termine

 

weitere Infos / Anmeldung 

Trompete

 

21.06.2020 / 02.07.2020

 

https://www.kurs-finder.de/kurse/L20004

Tuba

 

22.06.2020 / 18.07.2020

 

https://www.kurs-finder.de/kurse/L20005

Waldhorn

 

26.06.2020 / 11.07.2020

 

https://www.kurs-finder.de/kurse/L20006

Saxophon

 

24.06.2020 / 05.07.2020

 

https://www.kurs-finder.de/kurse/L20007

Querflöte

 

27.06.2020 / 03.07.2020

 

https://www.kurs-finder.de/kurse/L20008

Klarinette

 

29.06.2020 / 15.07.2020

 

https://www.kurs-finder.de/kurse/L20009

Oboe

 

27.06.2020 / 12.07.2020

 

https://www.kurs-finder.de/kurse/L20010

Posaune

 

27.06.2020 / 14.07.2020

 

https://www.kurs-finder.de/kurse/L20012

Bariton / Tenorhorn / Euphonium

 

26.06.2020 / 05.07.2020

 

https://www.kurs-finder.de/kurse/L20013

Fagott

 

kurzfristig...

 

https://www.kurs-finder.de/kurse/L20011

Alternativ können die Kurse auch über die Kurs-Finder (www.kurs-finder.de) direkt gefunden werden. (Stichwortsuche: "Restart" oder Filter auf "Instrumentale Fortbildungen" setzen).

Geben Sie diese Info bitte an Ihre Musikerinnen und Musiker weiter, sodass sich diese perfekt auf die erste bzw. die nächsten gemeinsamen Proben vorbereiten können. Tipp: Als Anreiz könnte ggf. der Verein die Teilnehmergebühr von 10 € pro Teilnehmer/in übernehmen.

Ihre NBMB- und Bläserjugend-Geschäftsstelle 
Andreas Kleinhenz, Verbandsgeschäftsführer

Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.


Von: Geschäftsstelle, 16.06.2020