Handlungsempfehlung für Musikvereine bzgl. Corona-Virus (8)

Liebe Verantwortliche im Nordbayerischen Musikbund,  in der Nordbayerischen Bläserjugend und in unseren Mitgliedsvereinen,

unsere Bemühungen um eine Öffnung des Probenbetriebes haben endlich Früchte getragen. Es ist zwar nur ein kleiner Schritt - der Weg dorthin war aber sehr steinig und auch von vielen Enttäuschungen und Rückschlägen geprägt. Die Öffnung des Probenbetriebes für maximal 10 Musikerinnen und Musiker ist für die Staatsregierung und hier vor allem das Gesundheitsministerium ein erster vorsichtiger Schritt, der jederzeit bei einer Zunahme der Coronafälle wieder zurückgenommen werden kann. Die Öffnung gilt ausdrücklich nicht für Chöre und sonstige Gesangsgruppen, da hier eine erhöhte Infektionsgefahr besteht. Für unsere Blasmusikszene ist der erste Schritt eine Möglichkeit, zu beweisen, dass wir verantwortungsbewusst mit der schrittweisen Öffnung umgehen können und wir uns flexibel zeigen. Keinesfalls sollten wir die Vorgaben missachten, was im Falle eines Falles dann wieder negativ auf die gesamte Blasmusikszene zurückfällt.

Öffnung der Vereinsheime

Mit der fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 29.05.2020 (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-304) wurde u.a. die Schließung der Vereinsheime zurückgenommen. Damit wurde auch die letzte Hürde genommen, dass der Einzelunterricht in den Vereinsheimen stattfinden kann. Hierfür wird nach wie vor ein Schutz- und Hygienekonzept benötigt – einen entsprechenden Entwurf hatten wir bereits mit unseren letzten Handlungsempfehlungen (Nr. 7) verschickt (https://www.nbmb-online.de/infos-zur-corona-krise)

Öffnung des Probenbetriebes für max. 10 Personen ab 08.06.2020

Das Bayerische Gesundheitsministerium hat mit Schreiben vom 04.06.2020 ein gemeinsames Üben und Proben von Laienmusikgruppen unter folgenden Maßnahmen genehmigt:

  • Proben dürfen nur Instrumentalgruppen von höchstens zehn Personen einschließlich des musikalischen Leiters/der musikalischen Leiterin.
  • Es ist ein Mindestabstand von 2 m, bei Blasinstrumenten von 3 m zwischen allen Teilnehmern einzuhalten. Der Abstand zwischen Dirigent/Dirigentin und Musikern muss mindestens 3 m betragen. Wenn möglich ist auf eine versetzte Aufstellung der Musiker zu achten. Querflöten sind auf Grund der höheren Luftverwirbelungen am Rand zu platzieren. 
    Verwendete Trennwände führen nicht zur Reduktion des Mindestabstands.
  • Eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNS) ist von allen Musikern mit Ausnahme der Blasmusiker jederzeit zu tragen. D.h. Dirigent und Schlagzeuger haben einen MNS zu tragen.
  • Die Proben sollen nach Möglichkeit im Freien stattfinden. Auch im Freien muss auf die Einhaltung der Mindestabstände geachtet werden. Räume müssen ausreichend gelüftet werden (Grundsatz: 10 Minuten Lüftung nach jeweils 20 Minuten Probe).
    Raumlufttechnische Anlagen sind mit möglichst großem Außenluftanteil zu betreiben.
  • Möglichkeiten zur adäquaten Händehygiene (wie Seife, Einmalhandtücher) müssen gewährleistet sein.
  • Bei Blasinstrumenten darf kein Durchpusten des Instruments beim Ablassen des Kondensats stattfinden. Das Kondensat muss vom Verursacher mit Einmaltüchern aufgefangen und in geschlossenen Behältnissen entsorgt werden.
  • Bei Blasinstrumenten ist ein Tausch oder eine Nutzung durch mehrere Personen ausgeschlossen. Ein Verleih von anderen Musikinstrumenten oder deren Nutzung durch mehrere Personen darf nur nach jeweils vollständiger Desinfizierung stattfinden.
  • Personen mit Symptomen, die auf COVID-19 hindeuten können, wie Atemwegssymptome jeglicher Schwere, unspezifische Allgemeinsymptome und Geruchs- oder Geschmacksstörungen, dürfen nicht teilnehmen.
  • Publikum ist bei den Proben nicht zugelassen.

Die Polizeibehörden und die zuständigen Verwaltungsbehörden sind über die – am 8.6.2020 in Kraft tretenden Änderungen – informiert.

Auch für den eingeschränkten Probebetrieb ist ein Schutz- und Hygienekonzept erforderlich. Wir werden kurzfristig unser bestehendes Schutz- und Hygienekonzept für den Einzelunterricht auch für den Probenbetrieb erweitern und auf unseren Internetseiten veröffentlichen. Hierbei geht es im Wesentlichen darum, die v.g. Punkte in das bestehende Konzept einzuarbeiten. 

Gruppenunterricht (Erweiterung Einzelunterricht)

Unter Zugrundelegung der v.g. Ausführungen und Regelungen ist es (theoretisch) auch möglich, Gruppenunterricht im Bereich der Nachwuchsausbildung durchzuführen (z.B. 2er/3er-Gruppenunterricht, Geschwisterunterricht). Diese Möglichkeit sollte mit Bedacht gewählt werden - Angebote mit Kleinkindern (z.B. Musikgarten oder Früherziehung) oder größere Gruppen sollten zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Erwägung gezogen werden.

Durchführung von Konzerten ab dem 15.06.2020

Der Ministerrat hat am 26.05.2020 beschlossen, ab dem 15.06.2020 eine eng begrenzte Wiederaufnahme von Konzerten und weiteren Kulturveranstaltungen unter Schutzauflagen zuzulassen. Eine entsprechende rechtliche Regelung ist in Vorbereitung und wird rechtzeitig vor dem 15.06.2020 bekanntgegeben. Wie genau diese Regelungen aussehen, können wir derzeit nur in Anlehnung an die Regelungen zum Probenbetrieb vermuten. Wir werden auch hier weiter am Ball bleiben und informieren, unter welchen Voraussetzungen es weiter geht.

Unterstützung der Vereine

Leider lässt das Antragsverfahren für die Unterstützung der Vereine durch Corona bedingte Ausfälle noch etwas auf sich warten. Wir stehen hier in engem Kontakt zu den verantwortlichen Stellen im Ministerium und werden auch hier zeitnah informieren, wenn es Neuerungen gibt. 

 

Wir wissen, dass viele Verantwortliche und Musikerinnen / Musiker in den Vereinen auf eine schnellere Öffnung gehofft haben. Wir müssen es aber akzeptieren, dass es noch viele Wochen – vielleicht auch Monate – braucht, bis wir in gewohnter Weise wieder musizieren können. Wir als Verband werden uns weiterhin mit aller Kraft für unsere Mitgliedsvereine einsetzen. Aber auch wir können das mögliche Infektionsrisiko nicht einfach ignorieren und so tun, als sei die Blasmusik ein absolut sicherer Raum. Dem ist nicht so – auch wenn wir es gerne so sehen würden.

Ihre NBMB- und Bläserjugend-Geschäftsstelle 
Andreas Kleinhenz, Verbandsgeschäftsführer


Von: Geschäftsstelle, 05.06.2020