Petition an den Deutschen Bundestag zur Befreiung von Musikvereinen von der KSK-Abgabepflicht

Die verstärkte Überprüfung von Musikvereinen durch die Deutsche Rentenversicherung führte bereits mehrfach zu (Nach)Forderungen der Künstlersozialkasse in Höhe von mehreren Tausend Euro. Aus diesem Grund hat sich der Vorstand des Bayerischen Blasmusikverbands entschlossen, eine Massenpetition an den Deutschen Bundestag zu richten.

Alle Musikerinnen und Musiker sind aufgerufen, diese Petition zu unterzeichnen! Helfen Sie uns, denn nur durch eine massive Teilnahme an der Massenpetition können wir gemeinsam etwas erreichen! Die nötigen Unterlagen finden Sie im Anhang dieser Meldung (Infos_und_Unterschriftenliste_zur_KSK-Petition_2.pdf).

Teilnahmehinweise:

  • Auf Seite 2 im PDF-Dokument finden Sie den Text der Petition zum Nachlesen.
  • Drucken Sie bitte Seite 2 und 3 aus und werben Sie in Ihrem Verein, in Ihrem Bekanntenkreis, in Ihrer Firma oder wo auch immer für Unterschriften.

    Bitte auf die Rückseite der Unterschriftenliste (Seite 3) immer den Petitionstext (Seite 2) drucken/kopieren!
  • Wichtig:
    • Natürlich können Sie die Unterschriftenliste auch mehrfach ausdrucken: Je mehr Unterschriften, desto größer unsere Erfolgsaussichten!

      Bitte jedoch auf die Rückseite immer den Petitionstext drucken/kopieren. Dies ist eine Voraussetzung für die Anerkennung der Unterschriften.
    • Reden Sie auch mit Nachbarvereinen und den Vorsitzenden Ihres Verbands aus Kreisen und Bezirken: Fragen Sie nach, ob man dort schon über die Petition informiert ist.
    • Fragen Sie auch Vereinsmitglieder, Freunde und Bekannten, ob diese nicht weitere Unterschriften sammeln können!
    • Natürlich können auch Nicht-Musikerinnen und Nicht-Musiker diese Petition mit ihrer Unterschrift unterstützen!
  • Packen Sie die Seite mit der Rücksendeanschrift und die Unterschriftenliste(n) in ein Kuvert und senden Sie sie uns bitte zu. Auf Seite 4 finden Sie die Rücksendeanschrift des Bayerischen Blasmusikverbands. Drucken Sie die Seite aus und tragen Sie bitte Ihren Namen und Ihre Anschrift ein, damit wir wissen, an wen wir uns im Falle von Rückfragen wenden können. Die Anschrift auf Seite 4 ist so angebracht, dass Sie für die Rücksendung ein Fensterkuvert verwenden können.

 

Lesen Sie nachfolgend den Text der Petition:

Petition an den Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, ehrenamtlich geführte, gemeinnützige Musikvereine und Chöre von der Abgabepflicht an die Künstlersozialkasse zu befreien.

Begründung:

Die verstärkte Überprüfung von Musikvereinen durch die Deutsche Rentenversicherung führte bereits mehrfach zu (Nach)Forderungen der Künstlersozialkasse in Höhe von mehreren Tausend Euro.

Besonders von der KSK-Abgabepflicht betroffen sind Musikvereine im ländlichen Raum, wo keine öffentlichen und/oder privaten Musikschulen bei der Ausbildung des vereinseigenen Nachwuchses behilflich sein können.
Darüber hinaus benachteiligt es die Vereine, die sich aktiv gegen die rückläufige Auseinandersetzung von Kindern und Jugendlichen mit Musik im häuslichen Alltag und im schulischen Bereich, d.h. mit allgemein anerkannten Sekundärtugenden, stemmen. Damit erfüllen diese Vereine eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe und tragen maßgeblich zur sozialen Integration von Kindern und Jugendlichen bei.

Die intensive Auseinandersetzung mit der KSK-Abgabepflicht durch hauptamtliche Verbandsgeschäftsführer und Juristen zeigt, dass es ehrenamtlichen Vereinsvorständen nicht möglich ist, eine Einschätzung über eine Abgabepflicht des eigenen Vereins zu treffen.

Musikvereine, die von Abgabebescheiden der Künstlersozialkasse betroffen sind, sehen sich großen finanziellen Problemen ausgesetzt. Gerade Vereine, die einen großen Schwerpunkt auf die Ausbildung des eigenen Nachwuchses setzen, haben meist keine ausreichenden Rücklagen, um die Forderungen der KSK problemlos begleichen zu können.
Neben den finanziellen Problemen zeigt sich, dass die Ehrenamtlichen „die Welt nicht mehr verstehen“, wenn von den gleichen Politikern, die bei Vereinsveranstaltungen die Bedeutung des Ehrenamtes hochleben lassen, eine Abgabepflicht von Musikvereinen befürwortet wird. In der Folge müssen Vorstandsmitglieder – aus Selbstschutz - ihre ehrenamtlichen Funktionen aufgeben, um einer persönlichen Haftung zu entgehen. In einer Zeit, in der es schwer genug ist, Ehrenamtliche für die Vereinsarbeit zu finden, vertreiben bürokratische Hemmnisse und haftungsrechtliche Fragen auch noch die Engagementbereiten Funktionäre. Alternativ oder ergänzend sehen sich Musikvereine gezwungen, ihre musikalische Nachwuchsarbeit aufzugeben. Diese Reaktion wäre gerade für die Kinder und Jugendlichen im ländlichen Raum eine fatale Entwicklung, die auch politisch nicht gewünscht sein kann.

Forderung:

Die unterzeichnenden Personen fordern den Deutschen Bundestag auf, der immer wieder geäußerten Wertschätzung des Ehrenamtes dadurch Rechnung zu tragen, dass weitreichende Ausnahmen zur Befreiung von Musikvereinen von der KSK-Abgabepflicht für die Ausbildung des eigenen Nachwuchses gesetzlich geregelt werden.

Die unterzeichnenden Personen fordern den Deutschen Bundestag weiterhin auf, Rechtssicherheit für die ehrenamtlich tätigen Vereinsverantwortlichen zu schaffen. Die untergesetzlichen Regelungen bzw. Verwaltungsvorschriften haben bislang nur zu noch größerer Verunsicherung, zu einer Einengung des Ermessensspielraum und einer deutlich höheren Zahl von rechtlichen Verfahren geführt.

 

Anhang:

  • Infos_und_Unterschriftenliste_zur_KSK-Petition_2.pdf: Informationen inkl. Unterschriftenliste zur Teilnahme an der Massenpetition (Stand 29.05.2012).
  • 20120425_Petition_Stellungnahme_Roedl-Partner.pdf: „Stellungnahme zur Abgabepflicht von Musikvereinen wegen Betreibens einer Ausbildungseinrichtung für künstlerische Tätigkeit gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 KSVG“ durch die Kanzlei Rödl & Partnerv

 

von: Bayerischer Blasmusikverband e.V., 12.06.2012
http://http//www.nbmb-online.de/von: Nordbayerischer Musikbund e.V., 12.06.2012