Musischer Zweig stärkt das Profil des MPG, Mellrichstadt

Mit Schreiben vom 02.01.2006 hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus dem Antrag der Schulleitung, des Schulforums und des Sachauf-wandsträgers zugestimmt, den Wirtschaftswissenschaftlichen Zweig, der noch nicht zur Wirkung kam, gegen einen Musischen Zweig, zu tauschen. Die Entscheidung

Ab dem kommenden Schuljahr bietet also das MPG neben dem bestens bewährten und gut ausgestatteten Naturwissenschaftlich-technologischen Zweig einen Musischen Zweig als echte Alternative an.

Hier ein kurzer Vergleich, der die wesentlichen Unterschiede bis zum Ende der Jahrgangsstufe 8 aufzeigt:

 

 

NTG

MuG

5. Jahrgangsstufe

3 Stunden Sport

2 Stunden Sport, 1 Stunde Instrumentalunterricht, Musik ist ab der 5. Jgst. Vorrückungsfach

6. Jahrgangsstufe

3 Stunden Sport, Latein oder Französisch als 2. Fremdsprache

2 Stunden Sport, Latein als 2. Fremdsprache, 1 Stunde Instrumentalunterricht

7. Jahrgangsstufe

Musik jetzt auch Vorrückungsfach, 3 Stunden Sport

2 Stunden Sport, 1 Stunde Instrumentalunterricht

8. Jahrgangsstufe

Chemie als Kernfach, dazu 2 Profilstunden (Chemie/Physik), 2 Stunden Sport

1 Profilstunde (musisch), Musik weiter 2-stündig, 1 Stunde Instrumentalunterricht, Musik ist jetzt Kernfach, 3 Stunden Sport

Organisation des Instrumentalunterrichts: 

  • Der Instrumentalunterricht findet als Unterricht in Kleingruppen (etwa 3 Schülerinnen und Schüler) am Nachmittag statt.
  • Er liegt parallel zur 3. Sportstunde im anderen Zweig 
  • Er wird erteilt von Lehrkräften unserer Schule, von Lehrkräften der Kreismusikschule oder weiteren Musiklehrkräften mit entsprechender Qualifikation.
  • Er ist kostenlos 
  • Der Pflichtunterricht wird auf folgenden Instrumenten erteilt: Klavier, Orgel, Violine, Bratsche, Cello, Kontrabass 
  • Auf Antrag können auch alle orchesterwirksamen Blasinstrumente (z. B. auch Saxofon) sowie klassische Gitarre und Harfe als Pflichtinstrumente vom Schulleiter genehmigt werden. 
  • Schülerinnen und Schüler können in begründeten Einzelfällen vom instrumentalen Pflichtunterricht befreit werden, wenn ein qualifizierter außerschulischer Instrumentalunterricht gewährleistet ist. 

Was muss bei Wahl des Musischen Zweiges beachtet werden?

  • Zusätzlich zu den üblichen Voraussetzungen für den Übertritt, muss im Übertrittszeugnis im Fach Musik mindestens die Note 2 bescheinigt werden 
  • Instrumentalkenntnisse werden nicht vorausgesetzt 

Für Fragen steht die Schulleitung jederzeit zur Verfügung: 

Martin-Pollich-Gymnasium
Naturwissenschaftlich-technologisches
und wirtschaftswissenschaftliches
Gymnasium
Sonnenlandstr. 21
97638 Mellrichstadt
Tel.(09776) 8315
FAX (09776) 8316