Neujahranblasen mit bis zu 10 Musikerinnen und Musikern erlaubt

In den letzten Wochen gab es zahlreiche Anfragen bzgl. Neujahranblasen. Nun ist es gelungen, eine juristische Klärung herbeizuführen, unter welchen Voraussetzungen Neujahranblasen möglich sind. Die Kurzzusammenfassung lautet: Neujahranblasen sind grundsätzlich erlaubt, aber nur mit 10 Musiker:innen (Kontaktbeschränkung). 

Nachfolgend die komplette Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst: 

Wann eine Zusammenkunft den Charakter einer Veranstaltung annimmt, kann nicht abstrakt und allgemeingültig beantwortet werden, sondern hängt von den Gegebenheiten des Einzelfalles ab. Die Bewertung obliegt insofern den Verantwortlichen zunächst selbst. Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere Zweck (besonderer Anlass), Organisationsgrad und Programm bzw. geplanter Ablauf der Zusammenkunft. Auch die Anzahl der teilnehmenden Personen kann hierfür einen Anhaltspunkt bieten.

    Allerdings ist bei dem von Ihnen geschilderten Ablauf grundsätzlich davon auszugehen, dass weder eine kulturelle Veranstaltung im Sinne des § 4 Abs. 1 15. BayIfSMV noch eine öffentliche oder private Veranstaltung unter freiem Himmel im Sinne des § 4a 15. BayIfSMV vorliegt, sodass keine Zugangsbeschränkungen (2G plus bzw. 2 G) durch die 15. BayIfSMV begründet werden.

    Die Musikerinnen und Musiker sowie die Begleitpersonen müssen die Kontaktbeschränkungen nach § 3 der 15. BayIfSMV beachten, da es sich bei ihnen um einen bestimmten Teilnehmerkreis und demnach um eine private Zusammenkunft im öffentlichen Raum handelt. Für die Besucher/ Zuhörer stellt das „Neujahranspielen / Neujahranblasen“ keine private Zusammenkunft im öffentlichen Raum nach § 3 der 15. BayIfSMV dar, da keine planmäßige Zusammenkunft vorliegt.
     

    Bitte beachten Sie auch noch folgende Regeln: 

    • Ausschließlich musikalische Aktivitäten im Freien
    • Keine Besuche in Räumen von Privatpersonen (z.B. Wohnungen, Garagen, Wintergärten)
    • Kein Händeschütteln / keine direkte Übergabe von Präsenten von Hand zu Hand / Personen, die zum Gratulieren gehen, tragen FFP2-Maske
    • 1,50 Meter Abstand zwischen den Musiker:innen

    von: BBMV