Neue Regelung für die Probenarbeit von Laien- und Amateurensembles!

Der bayerische Ministerrat hat heute beschlossen, dass ab dem 21. Mai 2021 Proben für Laien- und Amateurensembles in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 unter Einhaltung eines noch bekanntzumachenden Rahmenhygienekonzepts zulässig sind.

Dabei soll in einem ERSTEN SCHRITT gelten:

  • für Proben in geschlossenen Räumen max. 10 Musiker:innen
  • für Proben unter freiem Himmel max. 20 Musiker:innen

Grundlage für die Probenarbeit wird ein Rahmenhygienekonzept sein, das alle weiteren Details enthalten wird. Wir werden natürlich umgehend informieren, wenn diese Details offiziell bekannt sind.

Die heute beschlossene Öffnung bezieht sich zunächst auf die Probenarbeit für Laien- und Amateurensembles. Für Auftritte der Ensembles und die Musikausbildung in den Vereinen (u.a. auch Gruppenunterricht, Musikalische Früherziehung, Musikgarten und dgl.) liegen derzeit noch keine Freigaben vor. Auch hier werden wir zeitnah informieren, wenn sich Änderungen bzw. weitere Öffnungen ergeben.


Von: Geschäftsstelle, 10.05.2021