Einzelunterricht ab dem 01.03.2021 wieder möglich!

Nicht nur Musikschulen, sondern auch Laienmusikvereine dürfen für ihre Mitglieder ab Montag, dem 01.03.2021 wieder Einzelunterricht in Präsenzform anbieten.

In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 nicht überschreitet, kann Instrumental- und Gesangsunterricht als Einzelunterricht in Präsenzform unter folgenden Voraussetzungen erteilt werden:

  • Ein Mindestabstand von 2 m kann durchgehend und zuverlässig eingehalten werden.
  • Für das Lehrpersonal gilt eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen.
  • Kinder bis einschließlich 14. Lebensjahr sind vom Tragen einer FFP2-Maske befreit, hier ist das Tragen einer herkömmlichen Maske ausreichend. Kinder bis 6 Jahre sind grundsätzlich vom Trager einer MNS-Maske befreit. Ansonsten gilt für Schülerinnen und Schüler FFP2-Maskenpflicht. Diese Pflichten entfallen nur, soweit und solange das aktive Musizieren eine Maskenpflicht nicht zulässt.
  • Der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.

Ein darüberhinausgehender Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform ist untersagt.

(Quelle: Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-149/)

Weiterhin gilt:

Ziel der staatlichen Maßnahmen ist es, Kontakte zu verringern. Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands sind weiterhin auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person. Für unsere Musikvereine und MusikerInnen bedeuten die Regelungen folgendes:

  • Veranstaltungen aller Art sind untersagt, ausgenommen sind verfassungsrechtlich geschützte Bereiche (z. B. Gottesdienste, Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz). Sämtliche Präsenz-Versammlungen und -Sitzungen können derzeit nicht stattfinden.
  • Auch Musikproben (unabhängig von der Anzahl der Musiker) sind weiterhin nicht möglich.
  • Die musikalische Umrahmung von Gottesdiensten ist nur möglich, wenn die Musiker im Auftrag der Pfarrei spielen und die Diözese einen entsprechenden Auftritt zulässt. In diesem Fall muss das Hygienekonzept der jeweiligen Diözese beachtet werden (lokal unterschiedliche Regelungen).

Der Nordbayerische Musikbund bittet seine Mitgliedsvereine - bei aller Freude über die Öffnung des Musikunterrichtes – den größtmöglichen Schutz alle Beteiligten zu gewährleisten und auch zu respektieren, wenn SchülerInnen oder MusiklehrerInnen noch keinen Unterricht im Präsenzmodus abhalten möchten. Hier sollte es möglich sein, weiterhin im Onlinemodus zu unterrichten. Die nächsten Tage und Wochen werden uns zeigen, wie sich die Situation weiterentwickelt. Ein zu leichtfertiger Umgang könnte erfahrungsgemäß schnell dazu führen, dass erneut entsprechende Maßnahmen ergriffen werden müssen, um einer weiteren Ausbreitung von Corona entgegen zu wirken. Üben wir uns alle daher in größter Vorsicht und ggf. in Zurückhaltung bzw. Geduld.


Von: Geschäftsstelle, 25.02.2021