Handlungsempfehlungen zum 16. Dezember 2020

Ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, haben wir in Bayern (bzw. Deutschland) den "harten" Lockdown. Was bedeutet das für uns Musikvereine? (Grundlage unserer Empfehlungen ist die Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 15. Dezember 2020.)

Musikunterricht
Musikschulen dürfen nur noch online unterrichten. Dies betrifft auch den Musikunterricht in unseren Musikvereinen. Wir bitten eindringlich darum, diesen Beschluss "ohne wenn und aber" umzusetzen und nicht ggf. mögliche "Schlupflöcher" zu suchen. Die Vergangenheit hat uns deutlich gezeigt, dass alle Maßnahmen, die die Kontaktbeschränkungen umgangen haben, letztendlich zu einer Verschärfung der Einschränkungen geführt haben.

Proben und Auftritte
Proben und Auftritte sind im Sinne der Verordnung bis zum 10. Januar 2021 weiter einzustellen. Dies betrifft sowohl alle Gesamt- wie auch Registerproben und natürlich alle Auftritte und Konzerte.

Kirchliche Auftritte
Gottesdienste, Andachten und dgl. (Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften) sind mit Einschränkungen weiterhin erlaubt. Sofern Sie beabsichtigen, an den Weihnachtsgottesdiensten spielen zu wollen, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig bei den Verantwortlichen vor Ort. Beachten Sie bitte auch die Ausgangssperre in der Zeit von 21 bis 5 Uhr.

Neujahrsanblasen
An Silvester und Neujahr besteht ein vollständiges Verbot von Versammlungen und Ansammlungen. Demnach ist ein Musizieren nur auf privaten Grund mit einem weiteren Haushalt möglich, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird (Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht berücksichtigt). Beachten Sie auch hier die nächtliche Ausgangssperre.

Musik aus dem Fenster
Unsere Aktion „Musik aus dem Fenster“ geht am kommenden 4. Adventssonntag in die nächste Runde. Weitere Informationen und kostenloses Notenmaterial sind auf unseren Internetseiten zu finden.

Bleiben Sie gesund – wir bleiben selbstverständlich weiter in Kontakt, sobald sich etwas Neues ergibt.

Ihre NBMB- und Bläserjugend-Geschäftsstelle

Andreas Kleinhenz, Verbandsgeschäftsführer


Von: Geschäftsstelle, 15.12.2020