Handlungsempfehlungen zum 01. Dezember 2020

Ab dem 01. Dezember 2020 tritt die nunmehr 9. Bayerische Infektionsschutzverordnung in Kraft (siehe Anhang). Die bisherigen Maßnahmen werden im Wesentlichen bis zum 20. Dezember verlängert, teilweise auch verschärft. Was bedeutet dies für die Musikvereine?

Musikunterricht
In Hotspots mit einer 7-Tage-Inzidenz größer 200 darf kein Musikunterricht mehr in den Vereinen durchgeführt werden. Der Präsenzunterricht ist am Tag nach dem Erreichen der 200-Grenze einzustellen. Der Unterricht darf dann erst wieder aufgenommen werden, wenn der Inzidenzwert an sieben aufeinander folgenden Tagen die Grenze von 200 unterschritten hat. Zwischenzeitlich ist natürlich eine Fortführung des Musikunterrichtes über digitale Medien problemlos möglich.

Proben und Auftritte
Proben und Auftritte sind im Sinne der Verordnung bis zum 20. Dezember 2020 weiter einzustellen. Dies betrifft sowohl alle Gesamt- wie auch Registerproben und natürlich alle Auftritte und Konzerte.

Kirchliche Auftritte
Gottesdienste, Andachten und dgl. (Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften) sind nach § 6 der Verordnung weiterhin erlaubt, sofern ein abgestimmtes Hygieneschutzkonzept vorliegt. Dieses individuelle Hygienekonzept kann ggf. auch eine musikalische Umrahmung regeln und somit auch das Musizieren (ggf. in einer reduzierten Form) ermöglichen. Bitte fragen Sie im Falle eines Falles bei den Verantwortlichen vor Ort nach, unter welchen Voraussetzungen ein Musizieren erlaubt ist. Ob, wo und unter welchen Voraussetzungen für Auftritte geprobt werden darf, muss ebenfalls mit den Verantwortlichen geklärt werden. Eine Durchführung der Probe in den Vereinsräumen ist leider nicht möglich, da nach der aktuellen Verordnung alle Freizeiteinrichtungen geschlossen bleiben müssen (Ausnahme: Musikunterricht).

Adventsspielen bis zum 20.12.2020 / Neujahrsanblasen am 01.01.2021
Das Spielen von Advents- und Weihnachtsliedern mit kleinen Besetzungen außerhalb von Gottesdiensten und dgl. ist nach wie vor nicht erlaubt. Derzeit dürfen sich fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Wenn die Personen in dieser Zeit zusammen musizieren, ist dagegen nichts einzuwenden. Inwieweit eine Lockerung (angedacht sind derzeit 10 Personen im engsten Familien- und Freundeskreis) von Weihnachten bis Neujahr möglich ist, steht aktuell noch nicht fest. Hier bedarf es noch einer klaren Entscheidung seitens der Politik – mit der aber wahrscheinlich erst kurz vor dem Ablauf der ab morgen gültigen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu rechnen ist.

Musik aus dem Fenster
Unsere Aktion „Musik aus dem Fenster“ geht am kommenden 2. Adventssonntag in die nächste Runde. Das Musizieren von bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten ist wie schon erwähnt möglich. Sollte sich ein dritter oder gar vierter Haushalt im ausreichenden Abstand vor dem Grundstück aufhalten und mit musizieren, ist rechtlich dagegen nichts einzuwenden. Keinesfalls sollte der Verein als offizieller Veranstalter auftreten, da damit das private Umfeld verlassen wird. Natürlich freuen wir uns, wenn Ihr Musikverein unsere Aktion unterstützt. Weitere Informationen und kostenloses Notenmaterial sind auf unseren Internetseiten www.nbmb-online.de zu finden.

Hinweis Workshop "Aufnehmen - Schneiden - Produzieren" am 07.12.2020
Zusammen live musizieren ist derzeit auf Grund von Corona nur sehr eingeschränkt möglich. Trotzdem kann heutzutage jeder Musikvideos erstellen und online teilen. Warum also nicht Advents- oder Weihnachtslieder pro Stimme einzeln aufnehmen, zusammenschneiden und ein Musikvideo daraus erstellen? Die Aufnahmen sind perfekt für die Social-Mediaseiten oder Homepage des Vereins, für Weihnachtsgrüße oder sogar als Weihnachtsgeschenk. Nebenbei wird das gemeinsame Musizieren im Verein trotz Lockdown gefördert und der Musikverein wird musikalisch wieder wahrgenommen. Der Workshop zeigt die notwendigen Schritte bis zum fertigen Video. Anmeldung: https://www.kurs-finder.de/kurse/L20133

Bleiben Sie gesund – wir bleiben selbstverständlich weiter in Kontakt, sobald sich was Neues ergibt.

Ihre NBMB- und Bläserjugend-Geschäftsstelle
Andreas Kleinhenz
Verbandsgeschäftsführer


Von: Geschäftsstelle, 30.11.2020