Aktuelle Handlungsempfehlungen

Nach der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin am Mittwoch hat das bayerische Kabinett gestern neue Corona-Regeln beschlossen, die Sie zusammengefasst der beiliegenden Grafik entnehmen können und die per Allgemeinverfügung ab sofort gelten werden. Die aktuelle 7. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird entsprechend angepasst und bis zum 25. Oktober 2020 verlängert.

Die neuen Regelungen betreffen bis auf Weiteres NICHT den Kultur- und Sportbereich. Diese Bereiche stehen nach Aussage von Ministerpräsident Dr. Markus Söder „unter Beobachtung“. Für den Probebetrieb und evtl. geplante Konzerte ergeben sich damit grundsätzlich keine Veränderungen.

Eine Veränderung ergibt sich jedoch bei einem Inzidenzwert von über 35 für die Konzertbesucher: Hier besteht Maskenpflicht - auch dann, wenn der Sitzplatz eingenommen wurde.

Der Nordbayerische Musikbund wird auch weiterhin die Inzidenzwerte in allen Landkreisen beobachten und landkreisbezogene Empfehlungen herausgeben. Derzeit empfehlen wir bei einem Inzidenzwert von über 50 den Proben- und Konzertbetrieb für ca. 2 Wochen einzustellen und nur noch in kleinen Gruppen von bis zu 10 Personen zu proben. Gruppenunterricht im Bereich der musikalischen Früherziehung und auch der Instrumentalunterricht können weiterhin stattfinden.

Für folgende Landkreise gelten derzeit unsere Empfehlungen:

  • Stadt und Landkreis Schweinfurt / Unterfranken
  • Stadt Weiden / Oberpfalz
  • Landkreis Tirschenreuth / Oberpfalz

Bitte beobachten Sie auch selbst die derzeit sehr schwankenden Inzidenz-Werte in Ihrem Landkreis und damit ggf. zusammenhängende Allgemeinverfügungen der Kreisverwaltungsbehörden, ob evtl. darüber hinaus gehende Verschärfungen gelten.

Wichtig ist, dass der aktuell schnelle Anstieg der Infektionszahlen innerhalb von 10 Tagen zum Stillstand kommt. Ansonsten hat die Bayerische Staatsregierung weitere gezielte Beschränkungen angekündigt, um öffentliche Kontakte weitergehend zu reduzieren. Uns muss bewusst sein, dass dies auch zu weiteren Einschränkungen im Kultur- und Sportbereich führen kann.

Deshalb appellieren wir an alle Verantwortlichen in den Vereinen, die geltenden Hygieneregeln konsequent durchzusetzen und einzuhalten!


Von: Geschäftsstelle, 16.10.2020