Infos und Antragsformular zum Hilfsprogramm Laienmusik Bayern

Für den 20.09.2020 wurde eine weitere Online-Sprechstunde angesetzt. Weitere Informationen siehe unten unter "Hilfestellungen bei den Anträgen / Onlinesprechstunden".

Das Hilfsprogramm Laienmusik Bayern der Bayerischen Staatsregierung mit einem Fördervolumen von insgesamt 10 Millionen Euro ist vor ein paar Tagen angelaufen. Gefördert werden nach Auskunft des Wissenschaftsministeriums musikalische Aktivitäten der Vereine wie Konzerte, GEMA-Kosten, besondere Maßnahmen aufgrund von Hygiene- und Schutzkonzepten und Kosten für Ensembleleiter, die aufgrund der Corona-Pandemie von den Vereinen nicht (vollständig) getragen werden können. Die Förderung bemisst sich am Förderbedarf und beläuft sich auf bis zu 1.000 Euro pro Verein bzw. Hauptorchester (zuzüglich bis zu 500 Euro pro weiteres Ensemble/Orchester).

Alle wesentlichen Eckpunkte des Förderprogramms zusammengestellt sind hier zu finden:

 

Hilfestellungen bei den Anträgen / Onlinesprechstunden

Alle wesentlichen Fragen zum Hilfsprogramm Laienmusik werden in den FAQs auf der Internetseite des Bayerischen Musikrates umfangreich beantwortet. Hier finden Sie die FAQs: https://www.bayerischer-musikrat.de/Foerderung/Hilfsprogramm%20Laienmusik%20Bayern

Als weitere Hilfestellung bei der Antragsstellung bietet die Geschäftsstelle am 21.09.2020 um 20 Uhr eine weitere Online-Sprechstunde an. Im Rahmen dieser Sprechstunde wird das Förderprogramm vorgestellt, die Antragsstellung erläutert sowie die Zuordnung der Musikerinnen und Musiker zu den jeweiligen Orchestern über die Vereinsverwaltung (light) erklärt. Selbstverständlich können dabei jederzeit von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern auch Fragen gestellt werden.

Die Anmeldung erfolgt über den Kurs-Finder: https://www.kurs-finder.de/kurse/L20058

Die Zugangsdaten zur Online-Sprechstunde werden per Email versandt, die Sprechstunde findet über das Portal GoToMeeting statt, eine (etwas eingeschränkte) Teilnahme ist auch über Telefon möglich.

 

Hinweis: In nachfolgendem beigefügten Dokument wurde am 09.07.2020 das "Muster für eine vereinsinterne Ermittlung bzw. späteren Nachweis der förderfähigen Kosten" auf Seite 6 aktualisiert

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