Instrumenten- und Dirigentenzuschuss – in Corona-Zeiten auch alles anders?

Bis zum 15. Oktober 2020 können auch dieses Jahr wieder die Zuschussanträge für die Neuanschaffung von Mangelinstrumenten und für die Dirigenten mit staatlich anerkannter Qualifikation beantragt werden. Der Freistaat Bayern hat es dabei heuer dem NBMB ermöglicht, Rücksicht darauf zu nehmen, dass aufgrund der Corona-Pandemie und des Lockdowns viele Kriterien nicht erfüllt werden können.

So müssen in diesem Jahr beim Dirigentenzuschussantrag keine Leistungsnachweise (Konzertprogramme, Wertungsspiele usw.) vorgelegt werden. Es genügt der Antrag und bei Neuanträgen der Qualifikationsnachweis des Dirigenten. Anträge für Mangelinstrumente können wie gewohnt gestellt werden, erforderlich sind neben dem Antrag die Originalrechnung sowie ein Zahlungsnachweis.

Dies soll es unseren Vereinen ermöglichen, gerade in diesem finanziell für viele Vereine schwierigem Jahr von den staatlichen Zuschüssen zu profitieren.

Die Richtlinien und entsprechenden Antragsformulare sind auf den Internetseiten des NBMB im großen Ratgeber unter "Zuschüsse" abzurufen. Hier der direkte Link: https://www.nbmb-online.de/direkt/zuschuesse


Von: Geschäftsstelle, 01.09.2020