Infos und Antragsformular zum Hilfsprogramm Laienmusik Bayern

Das Hilfsprogramm Laienmusik Bayern der Bayerischen Staatsregierung mit einem Fördervolumen von insgesamt 10 Millionen Euro ist vor ein paar Tagen angelaufen. Gefördert werden nach Auskunft des Wissenschaftsministeriums musikalische Aktivitäten der Vereine wie Konzerte, GEMA-Kosten, besondere Maßnahmen aufgrund von Hygiene- und Schutzkonzepten und Kosten für Ensembleleiter, die aufgrund der Corona-Pandemie von den Vereinen nicht (vollständig) getragen werden können. Die Förderung bemisst sich am Förderbedarf und beläuft sich auf bis zu 1.000 Euro pro Verein bzw. Hauptorchester (zuzüglich bis zu 500 Euro pro weiteres Ensemble/Orchester).

Alle wesentlichen Eckpunkte des Förderprogramms sind hier zusammengestellt:

 

Hilfestellungen bei den Anträgen / Onlinesprechstunden

Alle wesentlichen Fragen zum Hilfsprogramm Laienmusik werden in den FAQs auf der Internetseite des Bayerischen Musikrates umfangreich beantwortet. Hier finden Sie die FAQs: https://www.bayerischer-musikrat.de/Foerderung/Hilfsprogramm%20Laienmusik%20Bayern

Als weitere Hilfestellung bei der Antragsstellung bietet die Geschäftsstelle insgesamt drei Online-Sprechstunden an. Diese finden am Dienstag, 14.07.2020 um 18:00 Uhr und um 20:00 Uhr, sowie am 16.07.2020 um 18:00 Uhr statt. Im Rahmen dieser Sprechstunden wird das Förderprogramm vorgestellt, die Antragsstellung erläutert sowie die Zuordnung der Musikerinnen und Musiker zu den jeweiligen Orchestern über die Vereinsverwaltung (light) erklärt. Selbstverständlich können dabei jederzeit von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern auch Fragen gestellt werden.

Die Anmeldung erfolgt über den Kurs-Finder: https://www.kurs-finder.de/kurse/L20021

Die Zugangsdaten zur Online-Sprechstunde werden per Email versandt, die Sprechstunde findet über das Portal GoToMeeting statt, eine (etwas eingeschränkte) Teilnahme ist auch über Telefon möglich.

Telefonische Rückfragen

Die Bearbeitung, Bewilligung und Auszahlung des Hilfsprogrammes läuft für unsere Mitgliedsvereine ausschließlich über unsere Geschäftsstelle in Unterpleichfeld. Bei rund 850 möglichen Anträgen ist dies mit einem großen zeitlichen und personellen Aufwand verbunden. Wir bitten daher, von telefonischen Rückfragen abzusehen und nach Möglichkeit an einer der angebotenen Onlinesprechstunden teilzunehmen. „Kleinere“ Fragen können Sie uns gerne auch per Email schicken. Wir werden bemüht sein, diese Anfragen kurzfristig zu beantworten.

Hinweis: In nachfolgendem beigefügten Dokument wurde am 09.07.2020 das "Muster für eine vereinsinterne Ermittlung bzw. späteren Nachweis der förderfähigen Kosten" auf Seite 6 aktualisiert.


Dateien:

NBMB-Antragsformular_und_Informationen.pdf437 K

Von: Geschäftsstelle, 08.07.2020