Hilfsprogramm für bayerische Laienmusikvereine

Angekündigt wurde das Hilfsprogramm für Laienmusikvereine schon vor einigen Wochen auf einer Pressekonferenz durch Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Wissenschaftsminister Bernd Sibler. Inzwischen wurden die Antrags- und Verteilungsmodalitäten festgelegt, sodass das Programm nunmehr starten kann.

Seit dem Beginn des Lockdowns Mitte März haben die allermeisten Musikvereine keine Einnahmen mehr, die Ausgaben dagegen sind den Vereinen in vielen Fällen erhalten geblieben. Dirigentenkosten zum Beispiel, oder längst geplante und dann auch durchgeführte Anschaffungen von Instrumenten oder der Kauf von Notenausgaben für das Sommerkonzert. Die meisten Vereine refinanzieren solche Ausgaben durch Einnahmen bei ihren Auftritten – sei es durch Eintrittspreise oder durch am Ausgang aufgestellte oder herumgereichte Spendenkörbchen. Diese Veranstaltungen fallen seit Mitte März aus, ebenso wie Auftrittsengagements der Vereine und Musikkapellen bei anderen Veranstaltungen.

Auch wenn nun ganz langsam und vorsichtig wieder Veranstaltungen stattfinden dürfen, wird dieses Jahr in den allermeisten Vereinskassen ein ordentliches Loch hinterlassen. Finanzielle Unterstützung verspricht hier das Hilfsprogramm der bayerischen Staatsregierung, das von Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Staatsminister Bernd Sibler plakativ in einer Größenordnung von „10.000 mal 1.000 Euro“ angekündigt wurde. Sprich: 10.000 bayerische Laienmusikvereine sollen in den Genuss von jeweils 1.000 Euro kommen.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Laienmusikvereine mit Sitz in Bayern, die Mitglied in einem Laienmusikverband sind. Gefördert werden nach Auskunft des Wissenschaftsministeriums musikalische Aktivitäten der Vereine ab dem 15.03.2020 wie Konzerte, GEMA-Kosten, besondere Maßnahmen aufgrund von Hygiene- und Schutzkonzepten und Kosten für Ensembleleiter, die aufgrund der Corona-Pandemie von den Vereinen nicht (vollständig) getragen werden können. Weiterhin sind Ausbildungskosten des musikalischen Nachwuchses, Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen, musikalische Aushilfen, Noten- und Instrumentenbeschaffungen förderfähig. Einnahmen, die seit 15. März für musikalische Aktivitäten erzielt wurden, reduzieren den Zuschussbedarf. Die Förderung bemisst sich am Förderbedarf und beläuft sich auf bis zu 1.000 Euro pro Verein bzw. Stammorchester (zuzüglich bis zu 500 Euro pro weiterem Ensemble, das beim Verband gemeldet ist). Anträge können bis 31. Oktober 2020 beim jeweils zuständigen Laienmusikverband gestellt werden.

Jeder Verein muss eine Eigenbeteiligung von mindestens 10 Prozent der Kosten erbringen, so will es das Zuwendungsrecht. Wenn also ein Verein Gesamtkosten von 1.000 Euro geltend macht, würde sich die Förderhöhe auf maximal 900 Euro belaufen, weil 10 Prozent (100 Euro) an Eigenbeteiligung erbracht werden müssen. Nicht förderfähig sind Kosten, die vor dem 15. März entstanden sind sowie laufende Vereinsverwaltungsausgaben wie Mieten für Probenräume, Versicherungen, Mitgliedsbeiträge und Ähnliches mehr.

Der Nordbayerische Musikbund wird seinen Mitgliedsvereinen ab dem 07.07.2020 die entsprechenden Antragsformulare zur Verfügung stellen und das Antragsprocedere entsprechend erläutern. Um die Vereine zusätzlich bei der Antragsstellung zu unterstützen, werden digitale Sprechstunden über ein Onlineportal ab dem 13. Juli 2020 angeboten.

Die Sprechstunden finden am 14.07.2020 um 18:00 Uhr und um 20:00 Uhr, sowie am 16.07.2020 um 18:00 Uhr statt. Weitere Infos und Anmeldung im Kurs-Finder: https://www.kurs-finder.de/kurse/L20021

Der NBMB bittet dringend darum, von telefonischen oder schriftlichen Anfragen so lange abzusehen, bis die Antragsunterlagen und das entsprechende Antragsprocedere den Vereinen vorliegen. Die Geschäftsstelle des Nordbayerischen Musikbundes bereitet sich derzeit auf die umfangreichen Aufgaben im Zuge der Antragsstellung vor, um die bis zu 900 Anträge möglichst zeitnah bearbeiten und bei Bedarf auch entsprechend beraten zu können.


Von: Martin Hommer / Geschäftsstelle, 01.07.2020