Handlungsempfehlung für Musikvereine bzgl. Corona-Virus (9)

Liebe Verantwortliche im Nordbayerischen Musikbund,  in der Nordbayerischen Bläserjugend und in unseren Mitgliedsvereinen,

ab Montag 15.06.2020 tritt die Verordnung zur Änderung der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) in Kraft. Damit wird eine weitere Öffnung des Proben- und Konzertbetriebes für die Laienmusik möglich. Erst in der letzten Woche wurde der Probenbetrieb in einer ersten Stufe für 10 Musiker (incl. Dirigent) mit einem Mindestabstand für Bläser von drei Meter verkündet. Nach nur einer Woche wird die Beschränkung auf 10 Personen wieder aufgehoben, des Weiteren sind viele Regelungen von letzter Woche in der aktuellen Fortschreibung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nicht mehr zu finden. Hier insgesamt den Überblick zu behalten, fällt selbst uns sehr schwer – obwohl wir uns tagtäglich mit dem Thema auseinandersetzen und uns bayernweit laufend über die neuesten Entwicklungen austauschen.

Unserer Einschätzung nach haben wir mit der aktuellen Verordnung einen Stand erreicht, der bis zur Sommerpause möglicherweise Bestand haben könnte. Weitere Lockerungen sind für unsere Probenarbeit kurzfristig nicht zu erwarten, vielleicht gibt es eventuell eine Anhebung der Besucherzahlen bei den Auftritten und Konzerten, die ab 15.06.2020 wieder möglich sind.

Trotz aller Öffnungen und Lockerungen – verbunden mit einem gleichzeitigen weiteren Rückgang der Coronafälle - ist es umso wichtiger, dass wir sehr sorgsam mit diesen Freiräumen umgehen. Fehlverhalten oder gar Corona-Fälle in unseren Reihen wären sowohl für den Betroffenen als auch die Laienmusikszene fatal. Auch sollten wir rückblickend dankbar sein, dass Deutschland und vor allem auch unser Bundesland Bayern die Corona-Epidemie relativ gut in den Griff bekommen hat. Die Einschränkungen der letzten Wochen waren notwendig, um genau diesen Stand zu erreichen. Jetzt gilt es, wieder nach vorne zu blicken, die Kräfte zu mobilisieren und die Blasmusik auch wieder musikalisch hörbar zu machen.

Nachfolgend haben wir die neuen bzw. aktuellen Regelungen für die Blasmusik zusammengestellt:

Vereinsversammlungen / Vorstandssitzungen / Generalversammlungen

Aufgrund der nach wie vor bestehenden Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum (§2 - BayIfSMV) sind Versammlungen und Sitzungen auf Vereinsebene noch nicht möglich. Sitzungen und Versammlungen über digitale Plattformen sind davon natürlich nicht betroffen. 

Musikunterricht (bisher Einzelunterricht)

Ab 15.06.2020 ist der gesamte Musikunterricht in den Vereinen wieder möglich. Die bisherige Beschränkung auf den Einzelunterricht wurde aufgehoben. Der Mindestabstand zwischen allen Beteiligten beträgt 1,50 Meter – bei Gesang (hier nur Einzelunterricht erlaubt) und Blasinstrumenten wurde dieser Mindestabstand auf nunmehr 2 Meter angehoben. Grundlage bildet wieder ein Schutz- und Hygienekonzept, das der Verein erstellen und auf Verlangen vorlegen muss.

Proben- und Konzerte/Auftritte

Ab dem 15.06.2020 sind Proben und Auftritte ohne Beschränkung hinsichtlich der Anzahl der Musiker möglich. Der Abstand zwischen allen Beteiligten Personen (Mitwirkende und Besucher) muss mindestens 1,50 Meter betragen, bei Blasinstrumenten beträgt der Mindestabstand 2 Meter. Auch hier muss sowohl für den Probenbetrieb als auch die Konzerte und Auftritte ein Schutz- und Hygienekonzept vorliegen und natürlich auch umgesetzt werden. Die maximale Besucheranzahl bei Auftritten und Konzerten beträgt innerhalb geschlossener Räume 50 Personen, im Freien sind maximal 100 Personen zugelassen. Die Anzahl der mitwirkenden Musiker ist hierbei unerheblich. Für die Besucher in geschlossenen Räumen gilt bei Auftritten und Konzerten Maskenpflicht.

Gastronomische Angebote bei Konzerten und Auftritten

Bei Konzerten und Auftritten sind theoretisch auch gastronomische Angebote zulässig. Hierbei sind die Auflagen wie Maskenpflicht, Trennwände, Abstand usw. zu berücksichtigen. Zudem muss auch für die gastronomischen Angebote ein Schutz- und Hygienekonzept vorliegen. 

Chorgesang / Gesangseinlagen

Rein informativ weisen wir darauf hin, dass nach § 20 Abs. (2) Nr. 1 der Chorgesang im Bereich der Laienmusik nach wie vor nicht zulässig ist (Proben und Auftritte). Der Profibereich ist von dieser Einschränkung nicht betroffen. Kleine Gesangseinlagen bei der Blasmusik sind unserer Auffassung nach möglich, wobei hier wie bei den Bläsern auch ein Mindestabstand von 2 Metern gilt. 

Unterstützung der Vereine

Leider lässt das Antragsverfahren für die Unterstützung der Vereine durch Corona-bedingte Ausfälle noch immer auf sich warten. Wir werden zeitnah informieren, wenn es Neuerungen gibt bzw. das Antragsverfahren möglich ist.

Fortschreibung Vorlage Schutz- und Hygienekonzept

Wir werden kurzfristig unseren Vorschlag für ein Schutz- und Hygienekonzept auf Vereinsebene auf die neuen Gegebenheiten anpassen und veröffentlichen. Wir wissen, dass dies nunmehr die dritte Anpassung innerhalb kurzer Zeit ist, jedoch müssen wir unsere Konzepte immer parallel zu den jeweiligen Öffnungen bzw. Lockerungen anpassen.

Die aktuellen Regelungen ermöglichen uns einen eingeschränkten – aber durchaus machbaren Probenbetrieb. Auch sind Konzerte bzw. Auftritte unter vertretbaren Auflagen möglich. Wir können unseren Vereinen empfehlen, diese Möglichkeiten zu nutzen und die Blasmusik in den Gemeinden wieder hörbar zu machen. Maskenpflicht und Abstandsregelungen werden uns im Alltag sicher noch lange begleiten - dies sollten also keine Gründe sein, nicht wieder zeitnah mit dem Musizieren zu beginnen.

Bitte haben Sie aber auch Verständnis für diejenigen Musiker, die derzeit noch nicht oder auch nicht in der vollen Kapellen- bzw. Orchestergröße musizieren möchten. Diese Vorbehalte gilt es zu respektieren und ggf. nach Möglichkeiten zu suchen, die für diese Gruppe u.U. machbar sind (z.B. Spielen in kleinen Gruppen, Musizieren ausschließlich im Freien, evtl. Abstandsregelung anpassen usw.). 

Vergessen Sie nicht, auch für neue oder ehemalige Musiker zu werben. Das neue Schuljahr beginnt bereits im September…

Ihre NBMB- und Bläserjugend-Geschäftsstelle 
Andreas Kleinhenz, Verbandsgeschäftsführer

Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.