Handlungsempfehlung für Musikvereine bzgl. Corona-Virus (7)

Liebe Verantwortliche im Nordbayerischen Musikbund, 
in der Nordbayerischen Bläserjugend und in unseren Mitgliedsvereinen,

wir alle wünschen uns weitere Lockerungen im Bereich des Laienmusizierens, um damit den Fortbestand unserer Vereinsarbeit zu gewährleisten. Bis auf die Regelung, dass Einzelunterricht möglich ist, gibt es derzeit keine weiteren Lockerungen. Zwar werden vereinzelt Musikauftritte von Behörden (Landratsamt / Gesundheitsamt) genehmigt, hieraus lassen sich jedoch keine Allgemeinverbindlichkeiten ableiten - es gilt hier immer die Einzelfallbetrachtung.  

Einzelunterricht

Leider ist es derzeit auch noch nicht überall möglich, den Einzelunterricht in den Vereinsräumlichkeiten durchzuführen, weil einzelne Behörden dies mit Hinblick auf die Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (Vereinsheime …. sind weiterhin geschlossen zu halten) nicht genehmigen. Dies widerspricht der Aussage in der gleichen Verordnung, dass Einzelunterricht zulässig sei.

„…nach § 16 Abs. 2 der 4. BayIfSMV darf an Musikschulen nur Einzelunterricht gegeben werden, wobei ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden muss. Diese Regelungen gelten entsprechend für Musikunterricht außerhalb von Schulen (§ 16 Abs. 2 S. 3 der BayIfSMV).“ 

Damit ist eigentlich klar, dass jeder Einzelmusikunterricht gleichbehandelt werden muss - sei es über öffentliche oder private Musikschulen oder über einen Musikverein. Der Einzelunterricht ist damit zulässig, egal in welchen Räumen er durchgeführt wird - sei es in Musikschulräumen, Schulräumen, Pfarrheimen oder Vereinsheimen. Die Durchführung von Einzelmusikunterricht in derartigen Räumlichkeiten ist nicht gleichzusetzen mit der Öffnung eines Vereinsheimes.

Wir bitten Musikvereine, denen bisher ein Unterricht in den Vereinsräumlichkeiten bzw. bisherigen Unterrichtsräumen verweigert wird, mit der v.g. Begründung noch einmal auf die Behörden zuzugehen. In den meisten bayerischen Landkreisen ist der Einzelunterricht auch für Musikvereine bereits zugelassen. Wir wollen hoffen, dass mit der Klarstellung dies auch noch baldmöglichst in den übrigen Landkreisen möglich sein sollte. 

Sollte es vor Ort dennoch zu weiteren Problemen hinsichtlich der Durchführung von Einzelunterricht (Räumlichkeiten) geben, können Sie uns gerne in der Geschäftsstelle kontaktieren. Wir werden versuchen, zu helfen.

Beachten Sie aber weiterhin, dass für die Öffnung von Räumlichkeiten ein Schutz- und Hygieneschutzkonzept vorliegen sollte. Einen entsprechenden Entwurf hatten wir mit den letzten Handlungsempfehlungen verschickt (siehe auch www.nbmb-online.de -> Infos zur Corona-Krise). 

Registerproben / Gruppenunterricht / Gesamtproben 

Hier gibt es keine neuen Regelungen bzw. Lockerungen. Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat in
der Pressekonferenz vom 14.05.2020 eine Lockerung nach den Pfingstferien in Aussicht gestellt. Auch
wenn wir uns vielleicht alle eine schnellere Lockerung gewünscht hätten, müssen wir diese Aussage
akzeptieren. 

Unterstützung für Solo-Künstler

Wir sind auch nicht glücklich darüber, dass die Unterstützung für Solo-Künstler (3 x bis zu 1.000 €) bis dato noch nicht umgesetzt wurde, zumal die Initiative von unserem Präsidenten MdL Manfred Ländner maßgeblich ausging. In der letzten Pressekonferenz vom 14.05.2020 wurde verkündet, dass der Kreis der Begünstigten noch einmal erweitert wird und die Antragsstellung kurzfristig über die Regierungen möglich ist. Dies war u.a. eine Forderung, die wir wiederholt in den letzten Tagen an das zuständige Staatsministerium bzw. die Staatsregierung gestellt hatten.

Unterstützung für Vereine 

Die Bayerische Staatsregierung wird Musikvereine mit einem Betrag bis zu 1.000 € für Corona bedingte Ausfälle unterstützen. Nach unseren Informationen soll ein einfaches Antragsverfahren kurzfristig umgesetzt werden. Wir sind froh, dass die Staatsregierung hier unserer Forderung nach Unterstützung der Vereine nachgekommen ist. Die Förderung von 1.000 € ist für viele Vereine natürlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein, allerdings beträgt das Fördervolumen alleine für unsere Mitgliedsvereine bis zu 900.000 €. Im Namen aller Musikvereine sagen wir dafür schon ein Herzliches Dankschön an die Bayerische Staatsregierung. 
 

Selbstverständlich waren wir als Verband in den letzten Wochen nicht untätig und haben unsere Positionen und Forderungen immer wieder gegenüber den politisch Verantwortlichen geäußert (nachzulesen unter www.nbmb-online.de -> Infos zur Corona-Krise). Für uns Blasmusiker ist es schwer verständlich, dass die Blasmusik noch nicht vollumfänglich systemrelevant ist, allerdings trifft es ausnahmslos alle Kulturschaffenden in Bayern. Wir müssen akzeptieren, dass die Blasmusik bzw. die gesamten Laienmusik in der jetzigen Situation keine Sonderstellung einnehmen kann. Trotzdem werden wir als Verband weiterhin am Puls der Zeit sein und uns vehement für die Belange der Blasmusik einsetzen. 

Gerne stehen wir in der Geschäftsstelle und unsere Kommission Vereinsunterstützung (corona@nbmb-online.de) weiterhin für alle Fragen rund um Corona zur Verfügung. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir dabei keine Entscheidungen und Aussagen treffen können, die über die aktuellen Lockerungsmaßnahmen hinausgehen. Bitte haben Sie weiter Geduld – auch wenn es uns allen wirklich sehr schwerfällt und wir gerne gemeinsam musizieren möchten.

Bitte beachten Sie auch: Wir haben alle Informationen und Handlungsempfehlungen zur aktuellen Corona-Krise auf unseren Internetseiten unter www.nbmb-online.de/infos-zur-corona-krise/ zusammengefasst.

Ihre NBMB- und Bläserjugend-Geschäftsstelle 
Andreas Kleinhenz, Verbandsgeschäftsführer

 

Hinweis der Redaktion: Diese Handlungsempfehlungen finden Sie im Anhang nochmals als PDF-Datei. 


Von: Geschäftsstelle, 15.05.2020