Handlungsempfehlung für Musikvereine bzgl. Corona-Virus (6)

Liebe Verantwortliche im Nordbayerischen Musikbund, 
in der Nordbayerischen Bläserjugend und in unseren Mitgliedsvereinen, 

die Bayerische Staatsregierung hat am Dienstag dieser Woche weitgehende Lockerungen der Pandemie-Beschränkungen beschlossen. 

Wir haben in beigefügtem PDF-Dokument die wichtigsten Fragen zusammengefasst, die uns aktuell erreicht haben. Grundlage für die Beantwortung dieser Fragen bildet zunächst die Vierte Bayerische Infektions- schutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) vom 05. Mai 2020 (https://www.verkuendung- bayern.de/baymbl/2020-240). Die Verordnung tritt am 11. Mai 2020 in Kraft (Verwandtenbesuche ab 06.05.2020, Krankenbesuche ab 09.05.2020)und hat eine beschränkte Gültigkeit bis zum 17. Mai 2020. Danach wird es eine fortgeschriebene Verordnung geben. 

Hier eine Liste der in den Handlungsempfehlungen angesprochenen Punkte:

  • Wann und unter welchen Auflagen kann der Einzelunterricht am Montag, 11.05.2020 wieder beginnen?
  • Müssen Vereinsheime weiter geschlossen bleiben?
  • Sind Gruppenunterricht, Register- oder gar Gesamtproben zulässig?
  • Können öffentliche Auftritte im Freien gespielt werden? 

Das in den Handlungsempfehlungen angesprochene Hygienekonzept finden Sie direkt als Anhang im gleichen PDF-Dokument.

Bitte beachten Sie auch: Wir haben alle Informationen und Handlungsempfehlungen zur aktuellen Corona-Krise auf unseren Internetseiten unter www.nbmb-online.de/infos-zur-corona-krise/ zusammengefasst.  

Ihre NBMB- und Bläserjugend-Geschäftsstelle 
Andreas Kleinhenz
Verbandsgeschäftsführer