Hinweise für die Abgabe von Zuschussanträgen

Der Abgabeschluss für Mangelinstrumente, Konzertnoten, Wertungsspielnoten und Fahrtkosten bei Wertungsspielen und Wettbewerben ist der 30. September. Später eingehende Anträge werden im darauffolgenden Jahr berücksichtigt. Es müssen immer die Original-Rechnungen eingereicht werden.

Bei Zuschussanträgen für staatlich anerkannte Dirigenten ist der Abgabeschluss am 30. November .
Später eingehende Anträge können im darauffolgenden Jahr nicht berücksichtigt werden. Es müssen immer die Nachweise ( Konzertprogramme, Wertungsberichte oder Sonstiges) mit eingereicht werden.
Bei bestimmten Voraussetzungen können für weitere Dirigenten im Verein  Zuschüsse beantragt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei

Herrn Helmut May
Rathgeberstr. 27
97656 Oberelsbach
Tel.: 09774 / 300
Fax: 09774 / 858191